Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Algoritmo Insight (SaaS-Plattform) – ausschließlich für Unternehmer
Stand: 14. Oktober 2026
Anbieter:
Digital Hub Hannover GmbH, Hildesheimer Str. 265–267, 30519 Hannover
Amtsgericht Hannover, HRB 217074 · USt-IdNr. DE319625392
Geschäftsführer: Erhan Ulutas, Florian Himmel
Marke/Produkt: „Algoritmo" bzw. „Algoritmo Insight"
Datenschutzanfragen: datenschutz@digitalhub-h.de
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Digital Hub Hannover GmbH (im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Algoritmo Insight" (im Folgenden „Plattform").
Individuelle EDI-Anbindungsprojekte, kundenspezifische Entwicklungsvorhaben und sonstige gesondert beauftragte Projektleistungen sind nicht Gegenstand dieser SaaS-AGB.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (Selbstständige/Gewerbetreibende, § 14 BGB). Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Plattform ausschließlich für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nutzt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Wer den Vertrag für den Kunden abschließt, insbesondere bei der Verknüpfung eines Shopify-Shops, versichert, hierzu berechtigt zu sein.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Diese AGB enthalten die Leistungsbeschreibung (insbesondere § 2), die Support-Regelungen (§ 8) und die Bestimmungen zu Datenexport und Anbieterwechsel (§ 6). Ergänzende Vertragsbestandteile sind das bei Vertragsschluss vereinbarte Angebot bzw. der gewählte Tarif sowie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) einschließlich ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Bei Nutzung des optionalen externen KI-Zugangs gilt ergänzend die Datenschutzvereinbarung MCP-Zugang (MCP-Zusatz). Die vorgenannten datenschutzrechtlichen Vertragsanlagen sind am Ende dieser AGB abrufbar und bei Vertragsschluss in der jeweils vereinbarten Fassung einzubeziehen.
Bei Widersprüchen haben individuelle Vereinbarungen (Angebot/Bestellung) Vorrang. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt vorrangig die AVV einschließlich TOMs; für den optionalen externen KI-Zugang gelten ergänzend die speziell vereinbarten Bestimmungen des MCP-Zusatzes. Im Übrigen gelten diese AGB. Für den Vertragsinhalt sind die jeweils wirksam vereinbarten Fassungen maßgeblich.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit (Software-as-a-Service). Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem vereinbarten Tarif bzw. Angebot und der nachfolgenden Leistungsbeschreibung in diesem § 2. Angaben auf Websites, im Shopify App Store und in Werbematerialien begründen nicht ohne Weiteres über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Garantien; ausdrücklich getroffene Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Eine Softwareüberlassung zur lokalen Installation findet nicht statt.
(2) Hauptintegrationen und weitere Anbindungen. Die Plattform bezieht Daten aus angebundenen Systemen des Kunden. Als Hauptintegrationsquellen werden derzeit plentyONE und Shopify unterstützt. Je nach vereinbartem Tarif und gebuchten Integrationsmodulen können weitere Datenquellen, insbesondere Werbeplattformen wie Google Ads, Amazon Ads und Meta Ads, eingebunden werden. Daten von Marktplätzen können insbesondere über plentyONE in die Plattform einfließen. Welche Anbindungen und Funktionen im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich aus dem nachstehenden Leistungsumfang und dem vereinbarten Tarif.
(3) Der Anbieter darf die Plattform im Rahmen der vereinbarten Leistung technisch weiterentwickeln und ändern, soweit die vertraglich geschuldeten Kernfunktionen nicht wesentlich eingeschränkt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Vertragsänderungen, die den geschuldeten Leistungsumfang betreffen, richten sich nach § 11.
(4) Analyse- und Entscheidungsunterstützung; keine operative Ausführung. Die Plattform stellt insbesondere Auswertungen, Kennzahlen, Prognosen, Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Sie dient der Analyse, Planung und Unterstützung geschäftlicher Entscheidungen. Der Kunde entscheidet selbst, ob und wie er die bereitgestellten Informationen und Empfehlungen in seinem Geschäft umsetzt. Die Plattform führt die empfohlenen Maßnahmen nicht in angebundenen Quellsystemen oder Drittplattformen aus; insbesondere ändert sie dort nicht eigenständig Preise, Bestände, Bestellungen, Werbekampagnen oder sonstige Einstellungen.
(5) Datenbasis und Ergebnisgrenzen. Qualität und Aussagekraft von Analysen, Prognosen und Empfehlungen hängen insbesondere von der Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der aus angebundenen Systemen bereitgestellten Daten sowie von den im Kundenkonto hinterlegten Einstellungen und Kostenregeln ab. Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Funktionalität und Verarbeitung im Umfang der Leistungsbeschreibung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg aus der Nutzung der Ergebnisse. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
(6) KI-gestützte Funktionen und externer KI-Zugang. Der im Dashboard verfügbare KI-Assistent dient der Analyse und Unterstützung der Nutzer und ist als KI-Funktion erkennbar. Seine Bereitstellung und die Einbindung der hierfür vom Anbieter eingesetzten KI-Dienstleister richten sich nach dem gebuchten Leistungsumfang und der AVV. Der Kunde kann, soweit im Tarif enthalten und technisch verfügbar, über eine externe Schnittstelle (z. B. MCP) selbst ausgewählte und autorisierte KI-Anwendungen anbinden. Beispiele für solche Anwendungen können kompatible Angebote von Claude, ChatGPT oder anderen Anbietern sein; ihre tatsächliche Verfügbarkeit und ihr Funktionsumfang hängen von der jeweiligen Integration ab. Für den externen Zugang gelten zusätzlich der MCP-Zusatz und die Bedingungen der vom Kunden gewählten Drittanbieter. Die angebundenen KI-Anwendungen erhalten nur Zugriff auf die jeweils freigegebenen Funktionen und Daten; Algoritmo führt hierdurch keine Änderungen an angebundenen Quellsystemen aus. KI-gestützte Ergebnisse dienen der Entscheidungsunterstützung und sind vom Kunden vor einer geschäftlichen Umsetzung auf Plausibilität zu prüfen.
Die Plattform führt die Daten des Kunden aus den vereinbarten angebundenen Systemen zusammen und bereitet sie in einem Web-Dashboard als Auswertungen, Kennzahlen und Berichte auf. Automatisierte Funktionen betreffen insbesondere Berichte, Hinweise und Analysen, nicht die eigenständige Umsetzung in angebundenen Hauptsystemen. Geschuldet sind die im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen.
| Funktion | Inhalt |
|---|---|
| Dashboard | Übersichtsseite mit Widgets |
| Bestellungen, Produkte, Lager | Auswertungen und Listen zu Bestellungen, Artikeln und Beständen |
| Profit Report | Umsatz-, Kosten- und Gewinnauswertungen |
| KPI-Center | Kennzahlen und Kostenregeln |
| Report Center, Export | Zeitgesteuerte Berichte per E-Mail; Export von Auswertungen als CSV/XLSX. Ein vollständiger Self-Service-Export kundeneigener Kostenregeln, Reportprofile und Kontokonfigurationen ist derzeit nicht Bestandteil der regulären Exportfunktion. Gesetzliche Rechte auf Datenherausgabe und Anbieterwechsel bleiben unberührt. |
| Activity Stream | Ereignisübersicht |
| Nutzerverwaltung | Einladung von Nutzern; Administratoren des Kunden vergeben Modulrechte an Standardnutzer |
| Integrationen | Verwaltung der Anbindungen und des externen KI-Zugangs (nur Administratoren des Kunden) |
| Support-Bereich | Support-Anfragen und Übersicht des Support-Kontingents (siehe § 8 dieser AGB) |
Zusatzmodule sind nur geschuldet, wenn sie im individuellen Angebot oder gebuchten Tarif enthalten sind. Bei Bezug über den Shopify App Store ist die dort bestätigte Planbeschreibung maßgeblich; insbesondere ist eine Bestands- beziehungsweise Bedarfsplanung für Shopify nicht allein aufgrund der allgemeinen Funktionsübersicht zugesagt.
| Zusatzpaket | Inhalt |
|---|---|
| Bedarfsplanung | Bedarfsplanung, Einkauf, Empfehlungen |
| Audience | Kundensegmentierung (RFM/CLV) |
| Online Marketing | Auswertung der Daten aus den Werbeplattformen (Ziffer 3) |
Die Nutzung setzt voraus, dass der Kunde die erforderlichen Konten und Berechtigungen bei den jeweiligen Drittplattformen besitzt und deren Anbindung freigibt. Der folgende Überblick beschreibt den derzeitigen technischen Leistungsumfang, soweit die Anbindung im Tarif enthalten ist:
| Anbindung | Umfang |
|---|---|
| Shopify | Über die Shopify-App „Algoritmo AI Profit Execution" mit ausschließlich lesendem Zugriff, insbesondere auf Bestellungen, Kunden, Produkte, Bestände, Retouren, Rückerstattungen und Fulfillments. Die Übertragung beginnt mit der Verknüpfung des Shops mit einem Algoritmo-Konto. Erstbefüllung: Produkte und Kunden vollständig, Bestellungen, Rückerstattungen und Retouren der letzten 12 Monate. Aktualisierung zeitnah (Webhooks) und nächtlich. |
| plentyONE (Plentymarkets) | Aufträge, Artikel und Varianten, Bestände, Preise, Einkaufsbestellungen und Kontakte; regelmäßige Abrufe. |
| Google Ads, Amazon Ads, Meta Ads | Kennzahlen zu Konten, Kampagnen, Anzeigengruppen und Kosten, je nach Werbeplattform auch zu Keywords und Shopping-Metriken; Auswertung im Zusatzpaket „Online Marketing". Die Einrichtung nimmt der Anbieter vor. |
| Marktplätze | Bestellungen von Marktplätzen werden als Verkaufskanäle ausgewertet, soweit sie über plentyONE bei der Plattform ankommen. Direkte Marktplatz-Anbindungen sind nicht Teil der Leistung. |
Auswertungen zeigen den Stand der letzten Aktualisierung, soweit die Plattform die entsprechende Anzeige bereitstellt. Eine Erstbefüllung kann mehrere Stunden dauern; tatsächliche Abruf- und Verarbeitungsintervalle hängen von Datenquelle, Datenvolumen und technischen Beschränkungen ab.
| Funktion | Umfang |
|---|---|
| KI-Chat im Dashboard | Fragen zur Plattform (Wissensdatenbank) und zu Auswertungen des Profit Reports. Die Funktion wird nur nach Freischaltung und Einwilligung der Firma des Kunden erbracht; Kontingente laut Angebot bzw. Plan. |
| Externer KI-Zugang (MCP) | Der Kunde bindet mit selbst erzeugten API-Schlüsseln eigene KI-Werkzeuge an den Profit Report und die Wissensdatenbank an. Einzelheiten und Grenzen regelt der MCP-Zusatz. |
Externe KI-Anwendungen können über die vorgesehene Schnittstelle Daten nur im Rahmen freigegebener Funktionen abrufen. Der Kunde entscheidet selbst über die Anbindung. KI-Funktionen begründen keinen Anspruch auf operative Änderungen in fremden Systemen.
(1) Direkt abgerechnete Leistungen: Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden (Bestellung in Textform) und Bestätigung bzw. Freischaltung durch den Anbieter zustande.
(2) Bezug über den Shopify App Store: Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde die Algoritmo-App über den Shopify App Store installiert, einen Plan wählt und bei der Verknüpfung seines Shops mit einem Algoritmo-Konto bzw. bei der Anlage eines Kontos diese AGB und die AVV akzeptiert.
(3) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des in § 2 beschriebenen Leistungsumfangs für seine eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Der Kunde kann im Rahmen der vereinbarten Nutzerkonten und Berechtigungen sowohl eigenen Mitarbeitenden als auch von ihm beauftragten externen Personen, insbesondere Steuerberatern, Agenturen und Beratern, individuelle Zugänge einrichten. Hierfür ist keine gesonderte Zustimmung des Anbieters erforderlich. Der Kunde legt die jeweiligen Zugriffsrechte selbst fest, verwaltet diese und sorgt dafür, dass der Zugriff nur im Zusammenhang mit seinen eigenen betrieblichen Zwecken erfolgt. Eine eigenständige Nutzung der Plattform durch externe Personen für andere Kunden oder eigene Zwecke ist nicht gestattet. Etwaige tarifabhängige Nutzerbegrenzungen bleiben unberührt.
(4) Rechte an Plattform und Daten. Alle Rechte an der Plattform einschließlich Software und Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Der Kunde darf die Plattform nicht vervielfältigen, bearbeiten oder zurückentwickeln, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt. Die Daten des Kunden und die für ihn erstellten Auswertungen stehen im Verhältnis der Parteien dem Kunden zu. Der Anbieter verwendet sie nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen oder soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist; für personenbezogene Daten gilt die AVV.
(1) Angaben, Zugangsdaten und Nutzerrechte. Der Kunde macht bei Registrierung und Bestellung zutreffende Angaben und hält sie aktuell. Er hält Zugangsdaten und API-Schlüssel (einschließlich solcher für den MCP-Zusatz) geheim und schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter. Er ist für die von ihm angelegten Nutzerkonten, die Vergabe und regelmäßige Überprüfung von Zugriffsrechten sowie deren Entzug bei Wegfall der Berechtigung verantwortlich. Dies gilt auch für von ihm autorisierte externe Personen. Der Kunde weist diese Personen auf den vertraulichen Umgang mit ihren Zugangsdaten hin und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
(2) Freigabe der Plattformanbindungen. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Anbindung der von ihm gewählten Drittplattformen und Systeme befugt ist, die dafür erforderlichen Konten, Zugangsdaten und Freigaben bereitstellt und die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittplattform einhält. Die Verknüpfung eines Shopify-Shops darf nur durch hierzu berechtigte Personen erfolgen.
(3) Rechtmäßigkeit der Daten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung der von ihm in die Plattform eingebrachten oder angebundenen Daten berechtigt ist, insbesondere dass eine Rechtsgrundlage besteht und seine Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt sind.
(4) Datensicherung und Verantwortungsabgrenzung. Der Kunde bleibt für die Sicherung der Daten in seinen angebundenen Quellsystemen (z. B. Shop-, Warenwirtschafts- und Werbesystemen) verantwortlich. Der Anbieter sichert die in Algoritmo dauerhaft gespeicherten Daten einschließlich der dort vom Kunden angelegten Einstellungen und Kostenregeln nach Maßgabe der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs als Anlage 1 zur AVV). Temporäre Zwischenspeicher für die Verarbeitung eingehender Daten werden nicht gesichert. Konkrete Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Unzulässige Nutzung. Der Kunde nutzt die Plattform nur im vertraglich vorgesehenen Rahmen. Er darf insbesondere keine Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen umgehen, die Plattform nicht durch Angriffe, Schadsoftware oder übermäßige automatisierte Abfragen außerhalb der dafür vorgesehenen Schnittstellen beeinträchtigen und keine rechtswidrigen Inhalte oder Daten in die Plattform einbringen.
(6) Sperre. Der Anbieter darf den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn
Der Anbieter wählt die mildeste geeignete Maßnahme, kündigt die Sperre vorher in Textform an, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist, und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Hat der Kunde den Grund der Sperre zu vertreten, bleibt seine Pflicht zur Zahlung der Entgelte bestehen.
(7) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten aus Abs. 2, 3 oder 5 beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und erkennt sie nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden an.
(1) Vergütung bei Shopify als Hauptintegration. Bei Nutzung von Algoritmo mit Shopify als Hauptintegrationsquelle richten sich die Grundgebühr, die enthaltenen Leistungen und nutzungsabhängigen Entgelte nach dem bei Buchung vereinbarten Shopify-App-Tarif. Rechnungstellung und Zahlungseinzug erfolgen durch Shopify nach den jeweils anwendbaren Shopify-Bedingungen.
(2) Abrechnungsrelevante Bestellungen bei Shopify. Maßgeblich ist die Anzahl neuer, eindeutig zuordenbarer Bestellungen, die ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzung nach aktiver Anbindung der jeweiligen Datenquelle in Algoritmo eingehen. Erfasst werden Bestellungen aus sämtlichen an Algoritmo angebundenen Verkaufskanälen, insbesondere aus Onlineshops und Marktplätzen. Jede eindeutige Bestellung wird nur einmal berücksichtigt, auch wenn sie über mehrere Schnittstellen übertragen wird. Der rückwirkende Import von Bestellungen, die bereits vor Beginn der kostenpflichtigen Nutzung eingegangen sind, ist nicht nutzungsabhängig abrechnungsrelevant. Nachträgliche Stornierungen, Retouren und Gutschriften reduzieren die einmal entstandene abrechnungsrelevante Bestellmenge nicht.
(3) Shopify-Usage und Abrechnungszeitraum. Die ersten 300 abrechnungsrelevanten Bestellungen je maßgeblichem Shopify-Abrechnungszeitraum sind im Tarif enthalten. Für weitere Bestellungen gelten die bei Buchung ausgewiesenen progressiven Preisstaffeln. Maßgeblich ist der individuelle Shopify-Abrechnungszeitraum, nicht zwingend der Kalendermonat. Die Nutzungsmengen werden durch den Anbieter an Shopify gemeldet und dort nach dem vereinbarten Tarif abgerechnet.
(4) Vergütung bei plentyONE als Hauptintegration. Bei Nutzung von Algoritmo mit plentyONE als Hauptintegrationsquelle richten sich die Entgelte nach dem vereinbarten Leistungspaket, zusätzlich gebuchten Modulen und der anwendbaren GMV-Preisstufe. Die konkreten Preisstaffeln ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der bei Vertragsabschluss vereinbarten Preisliste. Für plentyONE gelten keine Shopify-Bestell-Usage-Gebühren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) GMV-Definition bei plentyONE. Maßgeblich für die GMV-Preisstufe ist das ursprüngliche Auftragsvolumen des letzten vollständig abgeschlossenen Kalenderjahres über die durch Algoritmo erfassten Verkaufskanäle. Es umfasst den Warenwert nach gewährten Rabatten, jedoch ohne Umsatzsteuer und Versandkosten. Nachträgliche Stornierungen, Gutschriften oder Retouren führen nicht zu einer Minderung des für die Einstufung ermittelten Auftragsvolumens; dies gilt auch bei vollständig stornierten Bestellungen.
(6) Jährliche GMV-Neueinstufung. Bei plentyONE-Verträgen mit monatlicher Laufzeit erfolgt eine Neueinstufung jeweils zum 1. Februar auf Grundlage des Vorjahres. Eine höhere wie auch eine niedrigere Preisstufe wird ab diesem Zeitpunkt zugrunde gelegt. Bei plentyONE-Verträgen mit zwölfmonatiger Mindestvertragslaufzeit bleibt die vereinbarte GMV-Preisstufe innerhalb dieser Mindestlaufzeit unverändert. Beim anschließenden Übergang zur unbefristeten monatlichen Vertragsfortsetzung erfolgt eine Neueinstufung anhand des letzten vollständig abgeschlossenen Kalenderjahres; danach jeweils zum 1. Februar.
(7) Information und Sonderkündigung bei GMV-Preiserhöhung. Der Anbieter informiert den plentyONE-Kunden mindestens 14 Tage vor einer Neueinstufung per E-Mail über das zugrunde gelegte GMV, die neue Preisstufe und die daraus folgende Vergütung. Führt die Neueinstufung zu einer höheren Vergütung, kann der Kunde den Vertrag abweichend von der regulären Kündigungsfrist bis zum Tag vor dem Wirksamwerden der Erhöhung in Textform mit Wirkung zu diesem Tag kündigen. Der Anbieter weist auf dieses Recht in der Mitteilung hin. Eine niedrigere Preisstufe wird ohne gesonderte Erklärung des Kunden berücksichtigt.
(8) Monats- und Jahresverträge bei plentyONE. Bei monatlicher Abrechnung gilt der vereinbarte reguläre Paketpreis. Für plentyONE-Jahresverträge mit zwölfmonatiger Mindestvertragslaufzeit wird der vereinbarte Jahresrabatt von 20 % auf die dafür vorgesehenen SaaS-Entgelte gewährt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit entfällt dieser Rabatt; die Abrechnung erfolgt ab der anschließenden unbefristeten Vertragsfortsetzung monatlich zum dann geltenden regulären Tarif. Individuelle abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.
(9) Steuern, Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei plentyONE-Abrechnung durch den Anbieter werden Rechnungen in elektronischer Form gestellt; sie sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder aufgrund eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen; zu einer möglichen Sperre siehe § 4 Abs. 6.
(1) plentyONE-Monatsvertrag. Soweit für plentyONE eine monatliche Vertragslaufzeit vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Kalendermonaten.
(2) plentyONE-Jahresvertrag. Wird ein Jahresvertrag vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Eine ordentliche Kündigung kann bereits während der Mindestvertragslaufzeit erklärt werden, wirkt aber frühestens zu deren Ablauf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit setzt sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Die Umstellung der Abrechnung und der Wegfall des Jahresrabatts richten sich nach § 5 Abs. 8.
(3) Shopify-Abonnement. Bei Nutzung von Shopify als Hauptintegration richten sich Beginn, Laufzeit, Beendigung und Abrechnung des über den Shopify App Store abgeschlossenen Abonnements nach den beim Abschluss geltenden Shopify-Bedingungen und dem gewählten Tarif. Die Beendigung des Abonnements erfolgt über die von Shopify bereitgestellten Funktionen. Bereits entstandene nutzungsabhängige Entgelte bleiben nach Maßgabe der Shopify-Bedingungen abrechenbar.
(4) Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht bei einer GMV-bedingten Erhöhung der plentyONE-Vergütung ergibt sich aus § 5 Abs. 7. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Testphase. Eine gegebenenfalls vereinbarte kostenlose Test- oder Beta-Phase sowie deren Ende und ein etwaiger Übergang zur kostenpflichtigen Nutzung richten sich nach den hierfür getroffenen Vereinbarungen. Ohne gesonderte Vereinbarung wird aus einer kostenlosen Testphase nicht allein durch Zeitablauf ein zahlungspflichtiger Jahresvertrag.
(6) Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende. Ein Export von Auswertungen ist in den unterstützten Ansichten derzeit als CSV oder XLSX möglich. Weitere Angaben zu exportierbaren Daten, Wechselanfragen und Löschung ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Wechsel- und Datenabrufrechte, insbesondere nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854, soweit anwendbar, bleiben unberührt. Die Verarbeitung personenbezogener Auftragsdaten richtet sich ergänzend nach der AVV.
Aktuell verfügbare Exportfunktion: Auswertungen und Berichte können in den dafür vorgesehenen Ansichten als CSV- oder XLSX-Datei exportiert werden. Ein vollständiger Self-Service-Export aller Kontoeinstellungen, Kostenregeln und Konfigurationen ist derzeit nicht allgemein verfügbar.
Überblick über Kategorien kundenbezogener Daten und verfügbare Ausgabemöglichkeiten:
| Kategorie | Herkunft / Beispiel | Regulärer Export |
|---|---|---|
| Auswertungen und Berichte | Umsatz-, Auftrags-, Produkt- und Profit-Auswertungen, soweit in gebuchten Modulen vorhanden | CSV/XLSX in unterstützten Ansichten |
| Importierte operative Daten | Auftrags-, Artikel-, Bestands- und weitere über Anbindungen übernommene Daten | Teils in Auswertungen abbildbar; weitergehender Abruf auf Anfrage |
| Vom Kunden angelegte Einstellungen | Kostenregeln, Kalkulationsparameter, Nutzerberechtigungen, Berichtsprofile und Konfigurationen | Kein vollständiger Self-Service-Export; Anfrage erforderlich |
| Abgeleitete Daten und Analysen | Kennzahlen, Prognosen, Segmentierungen und Auswertungsergebnisse | Je nach Ansicht CSV/XLSX; weitergehende Anfrage |
| Technische Betriebs- und Dienstinformationen | Interne Quellcodes, Algorithmen, Sicherheitsgeheimnisse, systeminterne Betriebsdaten | Nicht Teil des gewöhnlichen Kundenexports, soweit gesetzlich zulässig |
Wechselanfrage: Für einen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in eine eigene IT-Umgebung kann sich der Kunde in Textform an support@algoritmo.de wenden und dabei den Vertrag, die gewünschten Datenkategorien und das Wechselziel benennen. Der Anbieter informiert über verfügbare Datenformate, bekannte technische Einschränkungen und das gesetzlich geschuldete Verfahren. Individuelle technische Wechselumsetzungen sind nicht als bereits vorhandene Self-Service-Funktion zugesichert.
Formate und technische Grenzen: CSV und XLSX stehen als reguläre Ausgaben in unterstützten Ansichten zur Verfügung; Felder und Strukturen unterscheiden sich je nach Modul. Für darüber hinaus gesetzlich geschuldete Datenbereitstellungen werden Umfang, Struktur und Format auf Anfrage festgelegt. Eine automatische Übertragung in ein bestimmtes Konkurrenzprodukt oder dessen Funktionsgleichheit wird nicht zugesichert; zwingende gesetzliche Interoperabilitäts- und Wechselrechte bleiben unberührt.
Fristen und Löschung: Gesetzlich zwingende Wechsel-, Datenabruf-, Kündigungs- und Löschfristen gelten vorrangig. Eine pauschale Beschränkung der Datenanforderung auf sieben Tage nach Vertragsende erfolgt nicht. Die Rückgabe und Löschung personenbezogener Auftragsdaten richten sich nach der AVV und dokumentierten Weisungen des Kunden unter Beachtung gesetzlicher Wechselrechte. Die Löschung in Backups richtet sich nach dem dokumentierten Rotationsverfahren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Der Anbieter stellt die Plattform im Rahmen der vereinbarten SaaS-Leistungen bereit und bemüht sich in angemessenem Umfang um einen störungsarmen Betrieb. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit sowie feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
Der Anbieter darf die Plattform für erforderliche Wartungs- und Sicherheitsarbeiten zeitweise einschränken oder unterbrechen und wird dabei die berechtigten Interessen der Kunden angemessen berücksichtigen. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab per E-Mail oder durch einen Hinweis in der Plattform an.
Die Verfügbarkeit, Datenaktualität und Funktionsfähigkeit von Schnittstellen kann durch Störungen, Änderungen oder Einschränkungen externer Systeme, insbesondere Shopify, plentyONE und Werbeplattformen, beeinträchtigt werden. Für Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereichs haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und § 10 nicht; die Verantwortung des Anbieters für die von ihm geschuldete Integrations- und Plattformfunktionalität bleibt unberührt.
(1) Kontaktwege: Support ist per E-Mail an support@algoritmo.de und für angemeldete Kunden über den Support-Chat im Dashboard erreichbar. Telefonischer Support wird nicht angeboten. Anfragen über den Chat können als Tickets erfasst werden; ein KI-gestützter Hilfedienst kann vorgeschaltet sein. Dessen Antworten sind Hilfsmittel und keine verbindliche Auskunft.
(2) Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen. Anfragen außerhalb der Servicezeiten werden in der nächsten Servicezeit bearbeitet. Anfragen werden in angemessener Zeit bearbeitet; garantierte Reaktions- und Lösungszeiten bestehen nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
(3) Im SaaS-Entgelt enthaltener Support: Technische Fehlerbehebung und die Bearbeitung von Störungen der vertraglich geschuldeten Plattformfunktionen sind enthalten und verbrauchen keine gebuchten Supportstunden. Zur Bearbeitung kann der Anbieter im erforderlichen Umfang auf die Daten des Kunden zugreifen; die AVV ist maßgeblich.
(4) Zusätzlich vergütungspflichtiger Support: Individuelle Beratung, Konfigurationshilfe oder andere ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen können über gesondert gebuchte Support-Stundenpakete erbracht werden. Der Betrieb oder die Konfiguration fremder Quellsysteme sowie individuelle Entwicklungen sind nicht Teil des regulären SaaS-Supports und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Stundenpakete: Derzeit werden insbesondere Pakete mit 1, 3, 5 und 10 Stunden angeboten; weitere Größen sind möglich. Buchbare Pakete, Vergütung und etwaige Freikontingente ergeben sich aus dem Angebot oder der Bestellung. Einzelne Viertelstunden werden nicht als eigenständige Leistungen gebucht oder separat in Rechnung gestellt.
(6) Kontingentverbrauch: Der tatsächlich erfasste Bearbeitungsaufwand für beauftragten Zusatzsupport wird zunächst auf ein etwaiges Freikontingent des laufenden Kalendermonats und anschließend auf erworbene Support-Stundenpakete angerechnet. Nicht verbrauchtes monatliches Freikontingent verfällt am Monatsende. Gekaufte Support-Stundenpakete verfallen nicht, soweit nichts anderes individuell vereinbart wurde. Die technische Fehlerbehebung nach Abs. 3 verbraucht kein Kontingent.
(7) Zusätzliche Leistungen: Ist kein ausreichendes Stundenkontingent vorhanden, erfolgt zusätzlicher kostenpflichtiger Support erst nach gesonderter Vereinbarung über ein weiteres Stundenpaket oder eine anderweitige ausdrücklich vereinbarte Vergütung. Eine automatische Nachberechnung einzelner Bearbeitungszeiteinheiten findet nicht statt.
(8) Mitwirkung und Einsicht: Der Kunde beschreibt Anfragen nachvollziehbar, benennt einen Ansprechpartner und übermittelt nur die erforderlichen Daten, keine Passwörter oder API-Schlüssel im Klartext. Supporttickets und Kontingentstand können im Dashboard eingesehen werden, soweit die Berechtigungen vorhanden sind. Die Kontingentanzeige stellt keine Rechnung dar. Für die Haftung gilt § 10.
(1) Der Anbieter verarbeitet die Endkundendaten des Kunden, die in der Plattform verarbeitet werden, als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden. Einzelheiten regelt die AVV. Für die Nutzung des externen KI-Zugangs gilt zusätzlich der MCP-Zusatz.
(2) Für die Konto-, Kontakt-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten, die der Anbieter zur Durchführung des eigenen Vertragsverhältnisses verarbeitet, ist er selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Die einheitliche Datenschutzerklärung für Website und SaaS-Plattform ist unter https://algoritmo.de/datenschutz/ abrufbar.
(3) Datenschutzanfragen: datenschutz@digitalhub-h.de.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den höheren der beiden folgenden Beträge: die Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für die Plattform gezahlt hat (bei Abrechnung über Shopify: die in diesem Zeitraum für das App-Abonnement abgerechneten Entgelte), oder 5.000 Euro.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Datenverlust und Wiederherstellung. Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Verlust von Daten richtet sich die Haftung nach den vorstehenden Absätzen. Bei der Ermittlung eines ersatzfähigen Wiederherstellungsaufwands ist zu berücksichtigen, inwieweit Daten aus den vom Kunden eigenverantwortlich gesicherten Quellsystemen mit angemessenem Aufwand wiederbeschafft werden können. Die Pflichten des Anbieters zur Datensicherung innerhalb der Plattform gemäß § 4 Abs. 4 und den vereinbarten TOMs bleiben unberührt.
(5) Die Haftungsregelungen dieses § 10 gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie, soweit gesetzlich zulässig, für die AVV und den MCP-Zusatz. Gesetzliche Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, insbesondere eine Änderung zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, der Sicherheitsanforderungen oder der für den Betrieb notwendigen technischen Rahmenbedingungen. Die Änderung muss zur Anpassung erforderlich und dem Kunden zumutbar sein. Die vereinbarten Hauptleistungspflichten, die vereinbarte Vergütung und die Haftungsverteilung dürfen auf Grundlage dieser Klausel nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden verändert werden.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden über Änderungen nach Abs. 1 mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der Änderungen, der Gründe und des vorgesehenen Zeitpunkts. Ist eine sofortige Änderung zur Abwehr einer konkreten Sicherheitsgefährdung oder zur Einhaltung zwingenden Rechts erforderlich, erfolgt die Information so früh wie nach den Umständen möglich.
(3) Für sonstige Vertragsänderungen, insbesondere Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, der Vergütung außerhalb der nach § 5 bereits vereinbarten Preis- und Einstufungsmechanismen oder der Haftungsregelungen, ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden erforderlich. Das bloße Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung zu solchen Änderungen.
(4) Bei Änderungen nach Abs. 1, die den Kunden nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich in Textform kündigen. Der Anbieter weist ihn in der Änderungsmitteilung auf dieses Recht hin. Die Beendigung eines über Shopify abgeschlossenen Abonnements richtet sich technisch nach den von Shopify bereitgestellten Möglichkeiten.
(5) Unberührt bleiben die vertraglich geregelte Weiterentwicklung der Plattform nach § 2 Abs. 3, bereits vereinbarte GMV-Preisstufenanpassungen nach § 5 sowie zwingende gesetzliche Rechte.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Dokumentations- und Beweiszwecken in Textform festgehalten werden, soweit keine gesetzlich vorgeschriebene Form gilt. Der Vorrang individueller Vereinbarungen gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die folgenden datenschutzrechtlichen Anlagen ergänzen diese AGB. Sie werden, soweit einschlägig, in den SaaS-Vertrag einbezogen:
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